AGB Standort Ganderkesee: Privatkunden

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen - für Privatkunden 
(bei Bestellungen zu privaten Zwecken)

 

I. GELTUNG

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen an unsere Besteller (nachfolgend „Besteller“) ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese AGB gelten nur, wenn der Besteller Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

II. LEISTUNGSDATEN, ANGEBOTE

1. In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen, Pläne, Maße, Gewichte und andere Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.

2. Unsere Angebote sind unverbindlich, es sei denn, dass wir diese als verbindlich bezeichnet haben.

 

III. PREISE, ZAHLUNG

1. Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein; Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist.

2. Sofern wir mit Ihnen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ist der von Ihnen geschuldete Kaufpreis ohne Abzug binnen 30 Tage zu zahlen, nachdem unsere Lieferung und unsere Rechnung bei Ihnen eingegangen sind.

3. Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Den Nachweis eines höheren Schaden behalten wir uns insoweit vor.

 

IV. LIEFERZEITEN

1. Die Angabe unserer Liefertermine oder Lieferfristen ist unverbindlich, es sei denn, dass wir diese als verbindlich vereinbart haben.

2. Vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist können Sie uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Erbringung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen nach Abschnitt VI. dieses Vertrags haften wir Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für Sie als Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und Ihnen hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

 

V. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

1. Sie können gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn diese unstreitig sind. Sie sind jedoch auch zur Aufrechnung berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen.

2. Als Besteller dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

 

VI. ANSPRÜCHE BEI MÄNGELN UND VERZUG, HAFTUNG

1. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die Sie nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

2. Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Dazu müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einräumen. Während der Nacherfüllung sind Sie nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht haben.

4. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können Sie erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.

5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.

6. Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Besteller regelmäßig vertrauen dürfen, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

7. Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhobenen Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 4.

 

VII. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag mit Ihnen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Falls Sie sich vertragswidrig verhalten, insbesondere wenn Sie mit der Kaufpreiszahlung in Verzug kommen, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Besteller. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Wir sind zur Verwertung der von uns zurückgenommenen Vorbehaltsware berechtigt. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Besteller schuldet, nach Abzug eines angemessenen Betrags für die Verwertungskosten.

2. Der Besteller muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln und sie auf seine Kosten gegen Untergang versichern.

3. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Besteller.

 

VIII. SONSTIGES

Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Ganderkesee, Mai 2016 Draht Mayr GmbH