Förderung von Fahrradabstellanlagen

Im Rahmen des nationalen Radverkehrsplans verfolgt Deutschland bis 2030 das ambitionierte Ziel, sich zum Fahrradland zu entwickeln. Ein zentraler Baustein dieses Plans ist die Schaffung einer hochwertigen Fahrradinfrastruktur, die Menschen dazu bewegen soll, vermehrt das Fahrrad nutzen. Dies umfasst den Ausbau sicherer Radwege und geeigneter Fahrradabstellanlagen. Als Anbieter von Fahrradabstellanlagen tragen wir dazu bei, diese Vision in die Realität umzusetzen und eine fahrradfreundliche Verkehrslandschaft zu gestalten.

Um ihre Ziele zu erreichen, fördert die Bundesrepublik Deutschland aktiv Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs:

  • Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bezuschusst unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung des ruhenden Radverkehrs mit 50% Regelfördersatz, der für finanziell benachteiligte Kommunen auf 65 % erhöht werden kann.
  • Das bis 2028 verlängerte Sonderprogramm "Stadt und Land" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, fördert Investitionen in Fahrradinfrastruktur mit einem Regelfördersatz von bis zu 75%, der für finanziell benachteiligte Kommunen
    auf 90 % erhöht werden kann.
  • Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG-Bundesprogramm).

 

Einige Bundesländer regeln die Finanzierung zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur über Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetze:

Beispiel Baden-Württemberg - Förderprogramm für kommunale Rad- und Verkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF

Durch die LGVFG-Förderung unterstützt das Land die Finanzierung von Radinfrastruktur in den Kommunen. Das jährlich vom Verkehrsministerium fortgeschriebene Programm zielt darauf ab, die Verkehrsbedingungen zu verbessern und gleichzeitig die Luftqualität sowie den Lärmschutz in den Gemeinden zu fördern. Der Fokus liegt dabei auf nachhaltiger und umweltfreundlicher Mobilität.

Insbesondere werden verkehrswichtige Radverkehrsinfrastrukturen wie Fahrradabstellanlagen gefördert. Diese werden gefördert, wenn sie dazu beitragen, den Radverkehr mit dem öffentlichen Nahverkehr zu verknüpfen (B+R-Anlagen) oder entlang stark frequentierter Radwege an Stellen platziert sind, an denen üblicherweise viele Fahrräder abgestellt werden. Die Planung und Aufstellung der Fahrradabstellanlagen erfolgt nach den Standards der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen). Die Fördermittel des Landes können außerdem mit Bundesmitteln kombiniert werden, wodurch eine Förderung der Fahrradabstellanlagen von bis zu 90 % möglich ist. Das Land gewährt Zuschüsse für Abstellanlagen entsprechend der veröffentlichten Zuschussliste.

Zur Realisierung eines Projekts im Bereich Mobilität durch eine Kommune gelten die Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Förderung von Gemeindeprojekten (ANBEST-G).

 

Setzen Sie sich als Kommune vor Ort mit den zuständigen Ansprechpartnern in Verbindung, um eine Einschätzung über die Fördermöglichkeiten Ihres Projektes zu erhalten.